Unsere Grundsätze einer professionellen, menschenwürdigen und ganzheitlichen Betreuung von schwerstpflegebedürftigen Menschen, richtet sich nach der Basis und den Grundrechten der Pflege-Charta.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf seinen persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.
Um eine hohe Pflege- und Lebensqualität für Betroffene und ihre Familienangehörige im häuslichen Umfeld leisten zu können, leben und vertreten wir den Grundgedanken, sowie das Handeln eines familiären Miteinander. Das Recht auf ganzheitliche Pflege für unsere zu Pflegenden und für unsere Mitarbeiter. Denn nur ein gesunder Geist und Körper, kann einen so hohen Anspruch, wie die Pflege ihn hat, menschenwürdig erfüllen.